Erstkontakt. Das Erstgespräch dient zur beiderseitigen Klärung, ob meine Arbeitsweise für Sie hilfreich sein kann. Rufen Sie mich an oder nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit mir auf um ein Erstgespräch zu vereinbaren. In diesem soll Zeit sein für ein erstes Kennenlernen, die Möglichkeit Ihre Anliegen mitzuteilen, Fragen zu stellen und eine Vereinbarung zu treffen, wie es gut weitergehen kann.
Verschwiegenheit. Psychotherapeut/innen (§ 15 Psychotherapiegesetz), Klinische Psycholog/innen und Gesundheitspsycholog/innen unterliegen einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht. Jeder Kontakt wird absolut vertraulich behandelt.
Häufigkeit und Dauer der Sitzungen. Zu Beginn des Therapieprozesses empfehle ich wöchentliche Sitzungen. Es hat sich gezeigt, dass sich regelmäßige Treffen – mit kurzen Abständen dazwischen – sehr positiv auf die therapeutische Beziehung auswirken und das Kennenlernen und das gegenseitige Vertrauen fördern. Eine Einheit dauert im Normalfall 50 Minuten. Die Häufigkeit der Sitzungen kann im Laufe der Therapie verändert und den persönlichen Bedürfnissen angepasst werden.
Dauer einer Psychotherapie/Beratung. Die Frage nach dem „Aufwand“ ist berechtigt, kann aber schwer vorhergesagt werden. Manchmal kann in einigen wenigen Sitzungen ein klar bestimmtes Ziel erreicht werden. Grundlegende Veränderungen brauchen jedoch viel Zeit, so das Psychotherapien für einen längeren Zeitraum angedacht werden sollten. Idealerweise wird die Dauer der Zusammenarbeit in gemeinsamer Abstimmung von Klient/Klientin und Therapeut beendet. Letztlich gilt aber, dass Sie den Therapieabschluss bestimmen.
Datenschutz. Die Grundlage für die Verarbeitung aller personenbezogenen Daten bildet der Artikel 13 EU-Datengrundverordnung (DSGVO). Diese Daten werden solange verarbeitet, wie dies zum Zweck der Vertragserfüllung, zur Erfüllung gesetzlicher (Aufbewahrungs-)Pflichten und zur Geltendmachung oder Abwehr von (drohenden) Rechtsansprüchen innerhalb der maßgeblichen Verjährungsfrist notwendig ist.
Honorar. Eine Einheit (inkl. Erstgespräch) umfasst 50 Minuten und bezieht sich auf alle Settingformen (Einzeltherapie €100,00 Paartherapie und Familientherapie €120 (keine Mwst.).
Bei Antragstellung refundiert die Krankenkasse einen Teil der Behandlungskosten, sofern eine krankheitswertige Diagnose vorliegt. Die Höhe hängt von der jeweiligen Krankenversicherung ab:
z.B. die OÖGKK, die SVA, € 28; andere Versicherungsträger gewähren zumeist höhere Zuschüsse. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei ihrer Krankenkasse. Nach dem Erstgespräch und vor der zweiten psychotherapeutischen Sitzung ist für die Krankenkasse eine ärztliche Untersuchung nachzuweisen.
Absageregelung. Vereinbarte Termine müssen 24 Stunden vorher abgesagt werden. Bei kurzfristigeren Absagen wird der volle Honorarsatz verrechnet.